Hinweis zur aktuellen Corona-Lage: Stand: 09.01.2021 |
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Die Landesregierung hat vom 11. Bis 31. Januar 2021 eine Verlängerung des Lockdowns beschlossen.
Die genauen Regelungen finden Sie
hier
Für den Sport ergeben sich folgende Regelungen:
Sport und Bewegung tagsüber alleine, mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren nicht zum Haushalt gehördenen Person im öffentlichen Raum sowie auf öffentlichen oder privaten weitläufigen Sportanlagen oder -stätten im Freien ist erlaubt.
Alle weiteren öffentlichen und privaten Sportstätten sind für den Publikumsverkehr geschlossen:
▸ Fitnessstudios aller Art
▸ Schwimm- und Spaßbäder …
▸ Vereinssportstätten
▸ Wettkampf-, Mannschafts- und Kontaktsportstätten…
Wir werden deshalb auch alle Sportaktivitäten auf unserem Gelände und im Übungsraum für den zunächst vorgesehenen Zeitraum bis 31.01.2021 absagen und untersagen!
Bitte haben Sie Verständnis für diese Maßnahme!
Wir werden Sie über Änderungen zeitnah informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Uhrhan, 1. Vorsitzender der Post-SG